Förderrichtlinien
Die energetische Sanierung von Gebäuden ist äußerst kostenintensiv. Da die Amortisationszeiträume oftmals sehr lang sind, unterstützen Bund und Länder durch finanzielle Anreize Sanierungsinteressenten durch Fördermittel in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten.
Spezielle technischen Lösungen werden über Marktanreizprogramme gefördert. Das betrifft z. B. die Förderung BHKW-Technik.
Regionale Versorger bieten ebenfalls Lösungen an, die jedoch neben Zuschüssen meist in Contractingmodellen münden.
Die verschiedenen Lösungen sollten genau verglichen werden, da Liefermodelle mit langen Bindungszeiträumen gekoppelt sind.
Die zwei bedeutenden Fördermittelgeber sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist bei beiden Institutionen an strenge Regeln gebunden. Das betrifft das Antragsverfahren bezüglich der unterschiedlichen Zeitpunkte der Antragstellung, das betrifft erforderliche zusätzliche technische Lösungen, um die Genehmigungsfähigkeit herzustellen und letztendlich sind die meisten Verfahren nur unter Einbeziehung eines gelisteten Sachverständigen möglich.
Bei Einhaltung bestimmter Anforderungen sind einzelne Förderprogramme auch kumulierbar.